Im Rahmen eines Telefonats bzw. eines Erstgesprächs informiere ich Sie über Behandlungs­möglichkeiten, Dauer und Kosten der Behandlung.

Die Behandlungsdauer richtet sich nach Ihrem Anliegen und kann von einem einmaligen Beratungsgespräch bis hin zu einer langfristigen Behandlung gehen.

Eine Behandlungseinheit dauert üblicherweise 50 Minuten. Falls Sie einmal verhindert sind, bitte ich um eine Absage bis 24 Std. vor dem vereinbarten Termin. Bei nicht bzw. zu spät abgesagten Terminen wird das Honorar in Rechnung gestellt.

Kostenzuschüsse

Bei Kindern und Jugendlichen besteht die Möglichkeit von Kostenzuschüssen über die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Steiermark.

Auch über die ÖGK ist ein Kostenzuschuss für psychologische Behandlung möglich.

Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist das Vorliegen einer psychischen Befindungsstörung, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist.
Dazu braucht es spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung eine ärztliche Bestätigung über die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung.
Nach der 10. Behandlungseinheit ist zusätzlich ein Bewilligungsantrag bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger erforderlich. Dieser muss vor der 11. Behandlungseinheit bewilligt werden.